Das Jahr 2012 bringt bei Riester zwei Veränderungen. So fällt zum einen die Garantieverzinsung und zum anderen verlängert sich der Auszahlungsbeginn.
Für alle in 2012 neu abgeschlossenen klassischen Riester Rentenversicherungen sinkt die Garantieverzinsung am 1. Januar 2012 von 2,25% auf 1,75%. Diese Änderung wurde vom Bundesministerium für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) als Reaktion auf die lang anhaltende Niedrigzinsphase beschlossen.
Allerdings gilt diese Neuregelung nur für Verträge mit einem Beginn ab 2012. Wer schon in der Vergangenheit eine klassische Riester Renteversicherung abgeschlossen hat oder in 2011 noch abschließen wird genießt Bestandschutz. Das heißt, die zum Vertragsabschluss gültige Garantieverzinsung bleibt für die Zukunft unverändert bestehen.
| von | bis | Garantiezins |
|---|---|---|
| 1903 | 1922 | 3,50 % |
| 1923 | 1941 | 4,00 % |
| 1942 | 1986 | 3,00 % |
| 1987 | 06/1994 | 3,50 % |
| 07/1994 | 06/2000 | 4,00 % |
| 07/2000 | 2003 | 3,25 % |
| 2004 | 2006 | 2,75 % |
| 2007 | 2011 | 2,25 % |
| 2012 | b.a.w. | 1,75 % |
(Quelle: Gesamtverband der Versicherungswirtschaft)
Und auch der Beginn der Rentenphase ändert sich zum 01. Januar 2012. Bisher war es möglich mit erreichen des 60. Lebensjahres die Leistungen aus der Riester Rente abzurufen ohne das es sich dabei um eine förderschädliche Verwendung handelte.
Ab dem neuen Jahr erhöht sich der mögliche Renteneintritt um 2 Jahre. Somit ist ein Abruf der Rentenleistungen erst mit dem Erreichen des 62. Lebensjahres möglich.
Wenn Sie sich die aktuelle Garantierverzinsung in Höhe von 2,25% und die Flexibilität in der Auszahlungsphase sichern möchten, sollten Sie noch in 2011 eine klassische Riester-Rentenversicherung abschließen. Einen unabhängigen und kostenlosen Marktvergleich der besten Tarife im Bereich der klassischen Riester Rentenversicherung können Sie auf unserem Informationsportal anfordern!