Gute Nachrichten für alle Minijobber konnte im Frühjahr 2008 Dr. Wolfgang Sachse, Vorstandsvorsitzender der Minijobzentrale verkünden. Durch die Einführung der Minijobrente können alle geringfügig Beschäftigten durch Mehrarbeit eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen.
Das System der Minijobrente funktioniert dabei wie folgt:
Unter dem Motto „Zeit für mehr Rente“ können Minijobber zukünftig mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass eine geleistet Mehrarbeit durch den Arbeitgeber in Form einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge abgegolten wird.
Dies ist besonders für alle Minijobber interessant, die aufgrund der geleisteten Arbeitsstunden schon die maximale steuer- und sozialversicherungsfreie Vergütung in Höhe von 400 Euro erhalten. Würde der Arbeitgeber die Mehrarbeit in Form von Gehalt ausbezahlen, so müsste der Arbeitnehmer im Rahmen der Gleitzone Sozialversicherungsabgaben leisten.
Entscheidet sich der Arbeitnehmer aber für den Abschluss einer Minijobrente, so wird seine Mehrarbeit ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen direkt in einen Altersvorsorgevertrag investiert. Da sich die Minijobrente in der zweiten Schicht der Altersvorsorge befindet, kann man zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung oder Unterstützungskasse wählen.
Für den Arbeitnehmer ergeben sich durch den Abschluss der Minijobrente folgende Vorteile:
Für den Arbeitgeber ergeben sich die folgenden Vorteile, wenn er für einen Mitarbeiter eine Minijobrente abschließt.
Allerdings richtet sich das Angebot der Minijobrente in erste Linie an alle Arbeitnehmer die längerfristig als Minijobber beschäftig sind. Weitere Informationen zur Minijobrente erhalten Sie unter www.minijobrente.de.
Minijobber können aber auch in den Genuss der Riesterförderung kommen!
Viele Minijobber sind nach wie vor der Meinung, dass Sie „keinerlei“ Anspruch auf die Riester Rente haben. Das ist zwar richtig, kann jedoch durch einen Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit geheilt werden.
Verzichtet ein Minijobber auf diese Freistellung, so leistet er den Differenzbetrag in Höhe von 4,9% zum Pauschalsatz in Höhe von 15%. In Summe werden dann 19,9% durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt und der Minijobber hat dann das Recht einen geförderten Riestervertrag abzuschließen.