Geschichte der Riesterrente

Die Riesterrente wurde am 1. Januar 2002 in Deutschland als eine zusätzliche Art der privaten Altersvorsorge initiiert. Ihren Namen verdankt sie ihrem Erfinder: Walter Riester. Anlass zur Einführung der Riesterrente war die Altersvorsorgereform in den Jahren 2000 und 2001, welche die Durchschnittsrente von 70% auf 67% reduzierte.

Der Staat fördert das sogenannte "Riestern" durch Zulagen oder Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Dabei wird eine "Günstiger-Prüfung" durchgeführt, sodass der Sparer die optimale Förderung erhält. Bedingung für die Förderbarkeit ist, dass der Sparer ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist, oder zu einer der anderen begünstigten Personengruppen gehört (z.B. Arbeitslose, Beamte, Bezieher von Elterngeld, Soldaten usw.). Die Idee dahinter ist, Altersvorsorge nicht zum Casino Spiel werden zu lassen.

Die Förderung ist seit dem Einführungsjahr jeweils alle zwei Jahre erhöht worden und beträgt jetzt 154 € pro Jahr. Voraussetzung für eine volle Förderung ist, dass der Sparer jährlich 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riestervertrag einzahlt. Maximal können mittlerweile 2.100 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden.

In diesem Jahr hat die Bundesregierung die Riesterrente nochmals überarbeitet. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden/werden, gibt es eine Zulage von 300 Euro im Jahr. Für Kinder, die schon vor 2008 geboren wurden gibt es weiterhin 185 Euro pro Jahr.

Auch für junge Berufseinsteiger ist die Riesterrente attraktiver geworden. Bei einem Neuabschluss eines Vertrages winken jetzt satte 200 Euro als Einsteigerbonus. Allerdings darf das 25. Lebensjahr bei Abschluss noch nicht vollendet sein. Fast sollte man meinen, dies wäre beim Backgammon spielen, bzw. wie auf dem Basar ausgehandelt worden.

Außerdem kann die Riesterrente jetzt wesentlich flexibler für den Eigenheimbau oder -erwerb genutzt werden. Allerdings hagelt es von allen Seiten Kritik. Wohnriester sei ein bürokratisches Monster, welches den Sparer eher von der Immobilie abhält, als ihn ins Eigenheim zu bringen, verlautete die Presse. Im Prinzip wird das deutsche Prinzip des Aufblähens, verursacht durch den Wunsch es allen Recht zu machen, die Ursache dafür. Am Verhandlungstisch geht es zu, wie im Online Casino, bzw. beim Poker spielen.

In der Tat ist es so, dass Probeberechnungen ergeben haben, dass sich für bestimmte Sparer die Riesterrente als Teil der Eigenheimfinanzierung nicht lohnen kann.

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