Welche Produkte werden durch Riester gefördert?
Was muss bei der Auswahl eines Riesterprodukte beachten werden!
Die staatliche Förderung für einen Riester-Vertrag kann nur dann beantragt werden, wenn der Vertrag alle Vorraussetzung des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) erfüllt und von der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt wurde.

Die Kriterien die zu erfüllen sind, um einen Zertifizierung zu erlangen, sind im §1 Abs. 1 des AltZertG aufgeführt. Folgende Mindestanforderungen müssen bei der Kalkulation und Konzeption einer Riester-Rente zwingend beachtet werden, damit die Förderung des Produktes durch die ZfA bestätigt werden kann.
- Die Vertragsbedingungen müssen in Deutsch verfasst sein.
- Die Auszahlung der Riester-Rente darf frühestens mit dem 60. Lebensjahr möglich sein, oder wenn die gesetzliche Altersrente beantragt wird.
- Der Anbieter muss zum Ablauf des Vertrages die eingezahlten Eigenbeiträge und die erhaltenen Zulagen garantieren.
- Die Abschluss und Vertriebskosten der Riester-Rente müssen auf mindestens 5 Jahre verteilt werden.
- Die Rentenleistungen müssen in Form einer lebenslangen Leibrente erbracht werden. Die Rente muss dabei über den gesamten Auszahlungszeitraum gleich bleiben oder steigen. Einmalig können zu Beginn der Auszahlungsphase 30% des Altersvorsorgevermögens entnommen werden, der Restbetrag von 70% wird dann lebenslang verrentet.
- Der Riester-Sparer muss das Recht haben, seinen Vertrag jederzeit ruhen zu lassen oder auf einen anderen Anbieter zu übertragen.
Sind diese Mindestkriterien erfüllt, wird von der Zertifizierungsstelle die Zertifizierungsnummer für die Riester-Rente vergeben. Da ein Riester-Vertrag eine lebenslange Auszahlung garantieren muss, werden derzeit nur folgende Produkte gefördert:
- Rentenversicherungen
- Investmentfondssparpläne
- Banksparpläne
- Bauspar- / Darlehensverträge