Zulagen- und steuerschädliche Verwendung
Welche Vertragsänderungen haben eine Auswirkung auf die Riesterförderung?
Da es sich bei der Riester-Rente um ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt handelt, spricht man von einer schädlichen Verwendung, wenn das im Riester-Vertrag angesparte Altersvorsorgevermögen nicht für den begünstigten Zweck (= zusätzliche Altersvorsorge) verwendet wird.
Dabei gibt es verschiedene Ursachen, die dazu führen können, dass eine schädliche Verwendung eines Riester-Vertrages vorliegt.
In folgenden Fällen liegt eine schädliche Verwendung der Riester-Rente vor:
Auszahlung der Riester-Rente:
- Wenn ein Riester-Vertrag vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
- Wenn der Zulagenberechtigte des Riester-Vertrages stirbt.
Ausnahmen:
Keine schädliche Verwendung der Riester-Rente liegt in diesem Fall vor, wenn:
- das Altersvorsorgevermögen des Zulagenberechtigten auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners eingezahlt wird oder aber
- als Hinterbliebenrente an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt wird
Zahlungsverzug bei Inanspruchnahme von Wohn-Riester
- Wenn ein Zahlungsverzug von mehr als 12 Monaten bei der Rückzahlung des Eigenheimbetrages, der im Rahmen der Förderung von Wohneigentum aus einem Riester-Vertrag entnommen wurde, entstanden ist.
Wegfall der Steuerpflicht
- Wenn der Zulagenberechtigte durch einen Umzug ins Ausland in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig ist.
Konsequenzen einer schädlichen Verwendung:
- Rückzahlung der erhaltenen Grund- und Kinderzulagen.
- Rückzahlung der Steuervorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach §10a EStG.
- Versteuerung der Erträge und Wertsteigerungen
- Versteuerung des Zinsvorteils (nur bei Inanspruchnahme von Wohn-Riester)